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   BGH, 14.10.2010 - V ZR 40/10   

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https://dejure.org/2010,9876
BGH, 14.10.2010 - V ZR 40/10 (https://dejure.org/2010,9876)
BGH, Entscheidung vom 14.10.2010 - V ZR 40/10 (https://dejure.org/2010,9876)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2010 - V ZR 40/10 (https://dejure.org/2010,9876)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bemessung der Beschwer einer Partei nach dem sich aus der Befolgung des Urteils ergebenden Kostenaufwand durch Folgearbeiten auf dem Grundstück

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwer bei Verurteilung zur Entfernung von Betonfundamenten; Kostenaufwand für Wiederherstellung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGZPO § 26 Nr. 8
    Bemessung der Beschwer einer Partei nach dem sich aus der Befolgung des Urteils ergebenden Kostenaufwand durch Folgearbeiten auf dem Grundstück

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde (Wert der Beschwer)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.12.1993 - V ZR 168/92

    Bemessung der Beschwer bei Verurteilung zur Beseitigung einer Eigentumsstörung

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - V ZR 40/10
    Die Beschwer einer Partei, die zur Beseitigung eines Bauwerks oder einer ähnlichen Anlage verurteilt worden ist, bemisst sich nach dem Kostenaufwand, der ihr aus der Befolgung des Urteils oder bei einer Ersatzvornahme entsteht (vgl. Senat, Urteil vom 10. Dezember 1993 - V ZR 168/92, BGHZ 124, 313, 319; BGH, Beschluss vom 20. April 2005 - XII ZR 92/02, NJW-RR 2005, 1011, 1012), hier also nach den Kosten der Beseitigung der Betonfundamente und der Aufschüttung an der Garagenwand.
  • BGH, 20.04.2005 - XII ZR 92/02

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Beseitigung einer

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - V ZR 40/10
    Die Beschwer einer Partei, die zur Beseitigung eines Bauwerks oder einer ähnlichen Anlage verurteilt worden ist, bemisst sich nach dem Kostenaufwand, der ihr aus der Befolgung des Urteils oder bei einer Ersatzvornahme entsteht (vgl. Senat, Urteil vom 10. Dezember 1993 - V ZR 168/92, BGHZ 124, 313, 319; BGH, Beschluss vom 20. April 2005 - XII ZR 92/02, NJW-RR 2005, 1011, 1012), hier also nach den Kosten der Beseitigung der Betonfundamente und der Aufschüttung an der Garagenwand.
  • BGH, 18.12.2008 - V ZR 110/08

    Zulässigkeit des Zurückweisens eines neuen Vorbringens in der Berufungsinstanz;

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - V ZR 40/10
    Inwieweit diese Kosten bei der Ermittlung der Beschwer zu berücksichtigen sind (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - V ZR 110/08, juris für die Kosten der Wiederherstellung eines überbauten und deshalb teilweise abzureißenden Bungalows), kann offen bleiben.
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